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1206 o. T. o. O.

Wladislaw, Herzog von Polen, gestattet dem Abt Günther von Leubus, dass die Schiffe des Klosters zollfrei durch seine Lande hin und zurück gehen können.

Z. Cyprianus episcopus et monachus in Sychem, Nicolaus Abt daselbst, vom Papst delegirte Richter cum eorum sociis, ferner Heinrich, Herzog von Schlesien, Lorenz, Bischof von Breslau, unser Kanzler.


Die Urkunde nur in Abschriften erhalten in Copialbüchern des Klosters Leubus (Staatsarch. D. 207, f. 159, D. 204. f. 26 b, D. 205 a. f. 38), die früheste in D. 207 aus dem Ende des XV. Jahrh. Die Urkunde wird durch die höchst merkwürdigen Zeugen verdächtig, so Cyprianus, Bischof, (wo? in Breslau nicht, da Bischof Lorenz zugleich erwähnt wird) und Mönch in Sichern und päpstl. Richter. Allerdings spielt ein Bischof (von Halberstadt), der nach Niederlegung seiner Würde Mönch in Sichern (Sittichenbach bei Eisleben) wurde und mehrfach in jener Zeit als päpstlicher Richter füngirte, grade in den Leubuser Urkunden eine grosse Rolle, (vergl. z. B. Büsching 65), doch hiess derselbe Conrad, nicht Cyprian, und hat auch sein Bisthuni nicht vor dem Jahre 1208 niedergelegt (vgl. über ihn Worbs liter. Beil. z. d. Provinzialbl. 1822, S. 265 ff.), und nur die gefälschten Leubuser Urkunden lassen ihn in früherer Zeit hier thätig sein. Auch die Erwähnung des Lorenz, als Bischof von Breslau in einer Urkunde von 1206 widerspricht den sonstigen Angaben nicht minder als seine Bezeichnung als Kanzler des Herzogs von Polen. Und die Schwierigkeit löst sich dadurch nicht, dass man annimmt, der hier erwähnte Cyprian sei unser Breslauer Bischof, und derselbe habe schon 1206 oder noch früher abdizirt und sei in jenes Kloster Sittichenbach gegangen. Es ist in der That wenig wahrscheinlich, dass der frühere Abt eines Prämonstratenser-Klosters vom bischöflichen Stuhle herab grade in ein Cisterzienser-Kloster gegangen sein sollte, vgl. dazu noch unten No. 584.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.



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